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Rücktrittsbestimmungen Ferienhof Hardthöhe

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten.


Rücktritt bis 60 Tage vor Beginn der Mietzeit: 10% des vereinbarten Gesamtmietpreises
Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50% des vereinbarten Gesamtmietpreises
Rücktritt bis 29 Tage vor Beginn der Mietzeit: 80% des vereinbarten Gesamtmietpreises
Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit: 90% des vereinbarten Gesamtmietpreises
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes besteht kein Erstattungsanspruch seitens des Mieters.


Bei einer Weitervermietung des Mietobjektes entfallen die Stornierungsgebühren. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 45,00 € berechnet.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten wiedersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.